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Wechselkennzeichen ab Mitte 2012 - für PKW und Wohnmobil
paragraph_visualMit den Wechselkennzeichen können künftig unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zugelassen werden. Das beschloss der Bundesrat am 16. Dezember 2011 und folgte damit einem Dringlichkeitsantrag von Verkehrsminister Peter Ramsauer, CSU. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmaße an den Fahrzeugen verwendet werden können.

 “Mit dem Wechselkennzeichen entsprechen wir dem Wunsch der Menschen, die zum Beispiel einen PKW und ein Wohnmobil haben oder die sich einen zweiten, umweltfreundlichen Stadtwagen zulegen wollen.”, so Ramsauer.

Wechselkennzeichen können unter anderem für Kraftfahrzeuge zugeteilt werden, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1). Es gilt also zum Beispiel für zwei Pkw, oder einen Pkw und ein Wohnmobil, nicht aber für zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also einen Pkw und ein Motorrad. Die mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge können auch Oldtimer sein.

Die Versicherungsbranche dürfte rechtzeitig zu Einführung des Wechselkennzeichens günstigere Beitragssätze anbieten: Schließlich führen mit Wechselkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge in der Summe nicht öfter und weiter als vorher, die Fahrten seien lediglich auf zwei Fahrzeuge verteilt. Das Bundesfinanzministerium hat sich bislang nicht zu dieser Sicht der Dinge durchgerungen, da es massive Steuerausfälle befürchtet.

Quelle: Reisemobil International

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