Mit den Wechselkennzeichen können künftig unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zugelassen werden. Das beschloss der Bundesrat am 16. Dezember 2011 und folgte damit einem Dringlichkeitsantrag von Verkehrsminister Peter Ramsauer, CSU. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmaße an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Mit den Wechselkennzeichen können künftig unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zugelassen werden. Das beschloss der Bundesrat am 16. Dezember 2011 und folgte damit einem Dringlichkeitsantrag von Verkehrsminister Peter Ramsauer, CSU. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmaße an den Fahrzeugen verwendet werden können.











